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Unterschiede Renten-, Pflege-, & Krankenkassen

Vorwort

Wissen Sie den Unterschied zwischen einer Krankenkasse, Pflegekasse und einer Rentenkasse? Wir erklären es! Viele Menschen sind sich nicht bewusst, dass es unterschiedliche Arten von Krankenkassen gibt.

In diesem Artikel werden wir uns mit den Unterschieden zwischen einer Krankenkasse, einer Rentenkasse und einer Pflegekasse beschäftigen. Wenn Sie sich für die unterschiedlichen Arten von Krankenkassen interessieren, sollten Sie diesen Artikel lesen.

Informieren Sie sich jetzt über die Unterschiede zwischen einer Krankenkasse, einer Rentenkasse und einer Pflegekasse!

Krankenkasse ist eine Versicherung, die für medizinische Leistungen wie Arztbesuche, Medikamente und Krankenhausaufenthalte zahlt.

Jeder in Deutschland lebende Mensch muss gesetzlich versichert sein oder sich privat versichern.

Eine Rentenkasse hingegen ist eine Versicherung, die dafür sorgt, dass Arbeitnehmer im Alter finanziell abgesichert sind. Hierbei handelt es sich um eine staatliche Pflichtversicherung für alle Beschäftigten in Deutschland.

Die Pflegekasse wiederum übernimmt Kosten bei der Betreuung von pflegebedürftigen Menschen. Auch hier gibt es sowohl gesetzliche als auch private Anbieter. Es lohnt sich also durchaus zu wissen, welche Art von Kassenleistung man benötigt und wo man diese am besten abschließt. Ein Beratungs- oder Informationsgespräch kann dabei helfen herauszufinden welche Variante individuell am besten geeignet ist.

Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellt das Herzstück des deutschen Gesundheitswesens dar und ist der älteste Teilbereich der Sozialversicherung. Ihre gesetzliche Grundlage geht auf die im Jahr 1883 eingeführte Krankenversicherung für Arbeiter zurück. Während anfangs lediglich rund 10 Prozent der Bevölkerung verpflichtend versichert waren, sind heutzutage nahezu 90 Prozent der Menschen in Deutschland Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.

Im Laufe der Zeit wurden die gesetzlich festgelegten Aufgaben und Leistungen der GKV kontinuierlich erweitert. Gemäß § 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) besteht die Aufgabe darin, die Gesundheit der Versicherten zu bewahren, wiederherzustellen oder zu verbessern. Zudem sollen die Versicherten aufgeklärt, beraten und zu einer gesunden Lebensweise angeleitet werden. Somit umfasst der Aufgabenbereich der GKV ein breites Spektrum von Gesundheitsförderung und Prävention über Krankenbehandlung bis hin zur Rehabilitation.

GKV ist somit ein wichtiger Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und trägt maßgeblich zur Versorgung der Bevölkerung bei. 

Dabei steht die Qualität der Leistungen im Vordergrund, um eine bestmögliche medizinische Versorgung zu gewährleisten. 

Es ist entscheidend zu verstehen, dass die Krankenkasse stets nur das Grundmodell von Hilfsmitteln übernimmt. Der Versicherte sollte sich darauf einstellen, dass er eine zusätzliche finanzielle Beteiligung leisten muss, wenn die Versorgung über das übliche Maß hinausgeht. Dies betrifft in der Regel häufig verschriebene Hilfsmittel wie orthopädische Einlagen, Bandagen, Orthesen, Rehatechnik und Kompressionsstrümpfe. Bei speziellen Anfertigungen oder individuellen Versorgungen wird jedoch eher selten eine Zuzahlung gefordert.

Zudem ist der Versicherte verpflichtet, für jedes Hilfsmittel eine Rezeptgebühr zu entrichten, es sei denn, er ist von der Krankenkasse befreit. Eine solche Befreiung kann bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden, wenn die Gesundheitskosten sehr hoch und die Gehaltsabzüge sehr niedrig sind. Es empfiehlt sich, sich diesbezüglich bei der eigenen Krankenkasse zu informieren.

Rentenkasse

Die gesetzliche Rentenversicherung stellt das umfangreichste soziale Absicherungssystem in Deutschland dar. Sie gewährleistet insbesondere für Angestellte und Arbeiter, aber auch für bestimmte Selbstständige und andere Personengruppen Schutz vor den Gefahren des Alters, der Erwerbsunfähigkeit und des Todes.

Im Fokus des Leistungsangebots stehen die Altersrenten, die für den Großteil der Bevölkerung die zentrale Einkommensquelle im Ruhestand darstellen. Zusätzlich bietet die gesetzliche Rentenversicherung Renten aufgrund von Erwerbsminderung und Renten aufgrund von Todesfällen (Hinterbliebenenrenten, Erziehungsrenten sowie Waisenrenten) und leistet Beiträge zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation. Solidarische Gemeinschaft der Versicherten

Die Finanzierung basiert auf dem Umlageverfahren, das bedeutet, dass die in der Rentenversicherung eingehenden Beiträge unmittelbar zur Deckung der Ausgaben verwendet werden.

Welche Services werden im Sanitätshaus üblicherweise übernommen?

Zu den häufig finanzierten Leistungen zählen orthopädische Einlagen für Arbeitsschutzschuhe, aber auch individuell angefertigte Schuhe oder Spezielle Diabetiker-Arbeitsschutzschuhe können übernommen werden. Grundsätzlich ist dafür ein Kostenvoranschlag seitens des Sanitätshauses an die Rentenversicherung erforderlich, welches vom behandelnden Arzt verordnet wurde. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenkassen sind hier zusätzliche Formulare seitens des Kunden notwendig.

Die entsprechenden Anträge können entweder online bei der Rentenversicherung oder auch bei uns für bestimmte Leistungen bezogen werden.

Pflegekasse

Die Pflegekasse fungiert als zuständige Institution für die soziale Pflegeversicherung in Deutschland und agiert als unabhängige Behörde, um sämtliche Anliegen der Versicherten zu bearbeiten. Sie stellt, ähnlich wie die Krankenkasse, eine obligatorische Versicherung dar, sodass in der Regel jeder, der über eine Krankenversicherung verfügt, auch den Schutz der Pflegeversicherung erhält. Die Pflegekasse kommt ins Spiel, wenn ein Pflegefall eintritt und Personen pflegebedürftig werden.

Dementsprechend ist die Pflegekasse diejenige Institution, bei der der Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung eingereicht werden muss und die über die Gewährung dieser Leistungen entscheidet. Grundsätzlich haben alle Versicherten einen Anspruch auf Pflegeleistungen, allerdings wird dieser Anspruch erst wirksam, wenn eine Pflegebedürftigkeit durch ein Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) festgestellt wurde. Seit Januar 2017 ist für den Bezug von Leistungen aus der Pflegekasse eine Einstufung in einen Pflegegrad erforderlich

Das Hauptanliegen der Pflegekasse besteht darin, sämtlichen Menschen mit physischen und mentalen Beeinträchtigungen durch ein breites Angebot an Leistungen ein autonomes und würdiges Dasein zu gewährleisten.

Die Pflegekasse hat das Ziel, pflegebedürftigen Menschen eine Betreuung in ihrem eigenen Zuhause zu ermöglichen.

Dazu bietet sie finanzielle und materielle Unterstützung, um eine ambulante Pflege zu gewährleisten. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die ambulante und stationäre Pflege, stellt Hilfsmittel und Dienstleistungen zur Verfügung und finanziert Umbaumaßnahmen oder zusätzliche Leistungen, die im Rahmen der Pflege zu Hause notwendig sind.

Das Leistungsspektrum der Pflegekasse umfasst die Antragsbearbeitung des Betroffenen, die Beauftragung des MDK, die Festlegung der pflegerischen und betreuerischen Maßnahmen sowie die Kostenübernahme der entsprechenden Versorgung. Zusätzlich ist die Pflegekasse verpflichtet, ihre Versicherten zu beraten.

Zusätzlich haben alle pflegebedürftigen Personen Anspruch auf eine monatliche Pauschale von 40 €, wenn sie von Angehörigen teilweise oder vollständig gepflegt werden. Diese Pflegehilfsmittel können von der Krankenkasse übernommen werden. Sie können den Antrag hierfür stellen oder sich über die Inhalte der Pflegeprodukte informieren. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um die Pflegebedürftigkeit Ihrer Angehörigen zu erleichtern.

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