Dietzenbach - 06074 / 9176920
Obertshausen - 06104 / 42954
Ober Ramstadt - 06154 / 6230787
Rodgau - 06106 / 6976970
Es gibt keine allgemein anerkannten Verfahren oder Wege, um eine Kostenübernahme für Hilfsmittel wie Rollstühle, Diabetische Einlagen, Sonderbau-Orthesen oder Motorbewegungsschienen zu beantragen.
Deshalb empfiehlt es sich, zunächst die Versorgungsverträge zu prüfen.
Ab dem Jahr 2023 müssen Kostenvoranschläge grundsätzlich elektronisch eingereicht werden.
Um einen erfolgreichen Antrag zu stellen, ist die Einhaltung der 6 Schritte in der Regel erforderlich.
Sofern eine Kostenübernahme abgelehnt oder ein anderes Hilfsmittel bewilligt wird, müssen Versicherte nicht unbedingt auf den Kosten sitzen bleiben.
Da es sich bei medizinischen Hilfsmitteln um eine Antragsleistung handelt, die eine Kostenübernahme benötigt, haben Versicherte jedoch einen Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn es medizinisch notwendig ist.
Um eine Kostenübernahme zu beantragen, muss innerhalb eines Monats ein Widerspruch gegen den Bescheid der Krankenkasse eingelegt und gleichzeitig eine ausführliche Begründung bei der Kasse eingereicht werden, warum dieses Hilfsmittel notwendig ist.
Sollte die Krankenkasse den Widerspruch erneut ablehnen, erteilt sie einen Widerspruch. Wenn die Krankenkasse die Kostenübernahme ablehnt oder nur ein anderes Hilfsmittel bewilligt, müssen Versicherte nicht zwangsläufig die Kosten selbst tragen.
Obwohl eine Kostenübernahmebewilligung für medizinische Hilfsmittel erforderlich ist, haben Versicherte einen Anspruch auf eine Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn es medizinisch notwendig ist.
Sollte der Antragsteller den Widerspruchsbescheid nicht anerkennen oder die Krankenkasse den Widerspruch innerhalb von drei Monaten nicht beantworten, können sie vor dem Sozialgericht Klage einreichen. Des Weiteren haben Betroffene die Möglichkeit, sich über das vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) bereitgestellte Formular bezüglich eines mutmaßlichen Verwaltungshandelns der Kasse zu beschweren.