Dietzenbach - 06074 / 9176920
Obertshausen - 06104 / 42954
Ober Ramstadt - 06154 / 6230787
Rodgau - 06106 / 6976970
Um von der Krankenkasse oder Pflegekasse übernommen zu werden, müssen Pflegebetten bestimmte Kriterien erfüllen. Sie sollten dazu beitragen, die Pflege zu erleichtern, Beschwerden des Pflegebedürftigen zu lindern oder sogar die Selbstständigkeit im Alltag zu fördern. Nur dann ist eine Übernahme der Kosten durch die Versicherung möglich. Es ist daher wichtig, bei der Auswahl des Pflegebetts auf diese Kriterien zu achten, um eine bestmögliche Versorgung und Unterstützung zu gewährleisten. Weiterer wichtiger Aspekt bei der Auswahl des Pflegebetts ist die individuelle Situation des Pflegebedürftigen.
Je nach Art und Schwere der Erkrankung oder Behinderung können unterschiedliche Modelle infrage kommen, insbesondere Betten mit elektrischer Höhenverstellung oder spezielle Anti-Dekubitus-Matratzen. Es lohnt sich daher, im Vorfeld eine ausführliche Beratung durch unsere Rehatechniker in Anspruch zu nehmen. Zusammenfassend kann gesagt werden: Um von der Krankenkasse übernommen zu werden, müssen Pflegebetten bestimmte Kriterien erfüllen. Es ist wichtig, bei der Auswahl auf diese Kriterien sowie auf die individuellen Bedürfnisse des Betroffenen zu achten. Eine professionelle Beratung durch einen Fachmann kann hierbei sehr hilfreich sein.
Ein Pflegebett ist speziell für Menschen mit eingeschränkter Mobilität konzipiert und bietet eine Vielzahl von Funktionen, die den Pflegebedürftigen unterstützen. Es verfügt über eine höhenverstellbare Liegefläche, um das Ein- und Aussteigen zu erleichtern, sowie über Seitengitter, um ein Herausfallen aus dem Bett zu verhindern. Ebenso kann ein Pflegebett mit einer Matratze ausgestattet werden, die speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit körperlichen Einschränkungen abgestimmt ist.
Ein Einlegerahmen hingegen ist ein einfacher Rahmen, der in ein herkömmliches Bett eingefügt wird.
Er bietet keine zusätzlichen Funktionen wie höhenverstellbare Liegeflächen oder Seitengitter.
Der Hauptzweck eines Einlegerahmens besteht darin, die Stabilität des Bettes zu erhöhen und eine bessere Unterstützung für die Matratze zu bieten.
Insgesamt bietet ein Pflegebett mehr Komfort und Sicherheit für Menschen mit eingeschränkter Mobilität als ein Einlegerahmen. Wenn Sie also jemanden pflegen oder selbst pflegebedürftig sind, sollten Sie sich für ein Pflegebett entscheiden, um den bestmöglichen Komfort und Sicherheit zu gewährleisten für den Heimgebrauch.
Pflegebetten oder auch Krankenbetten sind mittlerweile unverzichtbare Helfer im Pflegealltag. Jeder kennt sie aus Krankenhäusern oder Pflegeheimen. Diese speziellen Betten erleichtern den Pflegeprozess erheblich, da sie in der Regel mit einem elektrisch verstellbaren Einlegerahmen ausgestattet sind. Dadurch können Pflegekräfte oder Pflegebedürftige das Kopf- oder Fußteil nach oben oder unten bewegen. Dies ist speziell bei der Nahrungsaufnahme, Mobilisation oder Pflege von großem Vorteil. Die Liegefläche beträgt normalerweise 90x200 cm, es gibt jedoch auch größere Modelle mit 120x200 cm. Ein weiterer Pluspunkt ist die Möglichkeit, das Bett hoch und runter zu fahren und es dank feststellbarer Rollen einfach im Raum zu bewegen. Da Hygiene in der Pflegelandschaft von höchster Bedeutung ist, bestehen die Oberflächen der Pflegebetten aus leicht zu desinfizierendem Material wie lackiertem Holz.
Vorteile auf einen Blick
Bei der Suche nach einem passenden Pflegebett wird schnell deutlich, dass es eine große Preisspanne zwischen den verschiedenen Modellen gibt. Diese Unterschiede resultieren aus der Tatsache, dass es Pflegebetten für jeden Bedarf und in jeder Preisklasse gibt. Einfache Standardmodelle sind bereits ab 900 Euro erhältlich, während Komfort-Pflegebetten oder Schwerlastpflegebetten mehrere Tausend Euro kosten können. Interessanterweise gibt es sogar Pflegedoppelbetten, die es Lebenspartnern ermöglichen, gemeinsam den Komfort eines Pflegebetts zu genießen. Zu beachten ist, hier werden nicht immer die Kosten von der Krankenkassen übernommen. Lassen Sie sich von unseren Technikern an unseren Standorten in Ober-Ramstadt, Obertshausen, Rodgau und Dietzenbach gerne beraten
Folgende Preise sind bei Pflegebetten üblich:
Unter bestimmten Bedingungen ist es möglich, dass Ihre Kranken- oder Pflegekasse die Kosten für ein Pflegebett übernimmt. Selbst ohne einen vorliegenden Pflegegrad kann die Krankenkasse die Kosten tragen, wenn es sich um ein sogenanntes "behindertengerechtes Bett" handelt, das eine Behinderung ausgleicht, vorbeugt oder den Behandlungserfolg unterstützt. Eine ärztliche Verordnung ist hierfür jedoch unerlässlich. Im Falle einer Pflegebedürftigkeit kann auch die Pflegekasse einspringen, allerdings ist hierfür ein Pflegegrad erforderlich. Diesen können Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen und im Rahmen eines Gutachtens wird Ihre Selbstständigkeit beurteilt und gegebenenfalls ein Pflegegrad von 1 bis 5 zugeteilt.
Falls Sie noch keinen Pflegegrad haben, nutzen Sie gerne unsere Pflegeseite, hier ist ein Antrag an die Kasse möglich
Ab Pflegegrad 1 ist ein Pflegebett eine Standardausrüstung und wird immer von Ihrer Pflegekasse genehmigt, die nachfolgende Anforderung erfüllt sind.
Die Anforderungen richten sich dabei nach dem § 40 SGB XI und lauten wie folgt:
Hinweis!
Wenn Sie ein Pflegebett über Ihre Krankenkasse oder Pflegekasse beantragen möchten, müssen Sie eine geringfügige Zuzahlung leisten. Die Höhe dieser Zuzahlung variiert je nach Kasse und beträgt bei der Krankenkasse höchstens 10 Euro und bei der Pflegekasse höchstens 25 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Zuzahlung lediglich einen Bruchteil der tatsächlichen Kosten des Pflegebetts ausmacht und dazu beiträgt, dass die Kassen die Pflegebedürftigen bestmöglich unterstützen können.
vAuf den ersten Blick mag es verlockend erscheinen, ein Pflegebett über die Krankenkasse oder Pflegekasse zu beziehen. Immerhin werden die Kosten bis auf eine geringe Zuzahlung vom Kostenträger übernommen. Doch bei einem Kassenmodell müssen oft Kompromisse eingegangen werden. Die Betten erfüllen zwar die gesetzlichen Vorgaben für eine sichere Pflege, sind jedoch meist spärlich ausgestattet und bieten wenig Komfort. Zudem kann es einige Wochen oder sogar Monate dauern, bis das Bett zur Verfügung steht. Zu beachten ist auch, dass es sich um eine Leihgabe handelt, die nach der Nutzung wieder zurückgegeben werden muss. Aus diesen Gründen entscheiden sich viele Pflegebedürftige und ältere Menschen für ein selbstfinanziertes Pflegebett, das individuell an ihre Bedürfnisse angepasst werden kann.
Unser Sortiment umfasst eine Vielzahl von unkonventionellen Schlafstätten, deren Besonderheiten Sie an unseren Standorten im Kreis Offenbach und Darmstadt näher kennenlernen können. Ansonsten ermöglichen wir Ihnen, jedes dieser außergewöhnlichen Betten bequem zu finanzieren. Erfahren Sie hier mehr darüber.